„Wenn der Senat schreibt, dem Steuerzahler solle „möglichst kein Schaden“ entstehen, zeigt das bereits das ganze Ausmaß an Unsicherheit. Wer haftet eigentlich für die offensichtlich mangelhafte Baustellenüberwachung?“, kritisiert Dr. Kaja Steffens, bezirkspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Laut Senat ist die Stadtreinigung Hamburg (SRH) für Planung und Bau von Toilettenanlagen verantwortlich. Doch die Entscheidung, diesen Standort überhaupt schon für rund 1,4 Millionen Euro auszubauen, blieb offenbar ohne wirksame Kontrolle durch den Senat oder die Verwaltung. Eine ordnungsgemäße Bauabnahme hat nicht stattgefunden, die Kosten stiegen schon vor Eröffnung erheblich und selbst heute gibt es keinen verbindlichen Zeit- oder Kostenplan für die Aufarbeitung der Vorgänge und für nun notwendige Alternativen.

Nach Presseberichten wurde beim Bau keine umlaufende wasserdichte Wanne betoniert – obwohl sie in den Planunterlagen vorgesehen war. Ein solcher Mangel wäre bei ordnungsgemäßer Bauüberwachung sofort aufgefallen. Dass die SRH sämtliche Aufgaben, einschließlich der Baustellenaufsicht, an externe Firmen delegierte, verdeutlicht das ganze Ausmaß des Kontrollversagens.

Besonders befremdlich: Laut Senat wurde die Entscheidung zur Zuschüttung der Anlage im sogenannten besten Einvernehmen mit der Umweltbehörde und dem Bezirk getroffen. Verantwortung wird damit auf mehrere Ebenen verteilt – konkrete Zuständigkeiten bleiben im Dunkeln.

Zudem prüft die SRH nun drei neue mögliche Standorte für eine Toilettenanlage – wiederum ohne klare Kostenschätzung oder Zeitrahmen. Schon die erneute Prüfung verursacht Aufwand, bevor überhaupt gebaut wird. „Man fragt sich, ob die SRH mit solchen Entscheidungen nicht überfordert ist und ob solche Projekte nicht besser wieder vor Ort in Abstimmung mit den Bezirken entschieden werden sollten,“ betont Steffens.

Dr. Steffens fordert:

  1. vollständige Offenlegung aller bisherigen und künftigen Kosten, einschließlich Gutachten, Verfahren und Zuschüttung,
  2. klare Verantwortlichkeiten für Auftraggeber, Bauaufsicht und Baustellenüberwachung, damit Fehler nicht anonym bleiben,
  3. eine Überprüfung der Zuständigkeitsstruktur, um zu prüfen, ob solche Entscheidungen künftig wieder stärker in den Bezirken getroffen werden sollten.

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