Wie sollte an Hamburgs Schulen mit der privaten Nutzung digitaler Endgeräte wie z.B. Handys umgegangen werden? Bislang gibt es hierzu keine klaren Regelungen, die Schulen entscheiden hinsichtlich der Nutzung relativ frei. Die CDU hat sich in der Bürgerschaft für die Verständigung auf verbindliche Regeln eingesetzt, mit denen die Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schulzeit auf ein Mindestmaßmaß zu reduzieren ist.
Der Antrag beinhaltet auch, in diesem Zusammenhang Ausnahmen zu definieren, in denen eine private Nutzung gestattet ist. Eine entsprechende Dienstanweisung soll seitens der Schulbehörde gemeinsam mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht erarbeitet und durch die Behörde erlassen werden. Diese Dienstanweisung soll die Schulen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dazu verpflichten, in ihrer Hausordnung die Nutzung digitaler Endgeräte zu regeln. Dazu gehört auch, diese Regeln transparent und regelmäßig zum Beispiel zu Beginn des neuen Schuljahrs gegenüber allen Beteiligten zu kommunizieren. Leider wurde der Antrag abgelehnt.