Ab dem 1. Januar 2027 gilt in Hamburg die Solargründach-Pflicht: Wer neu baut oder sein Flachdach wesentlich saniert, muss mindestens 70 Prozent der Dachfläche begrünen, zusätzlich zur schon geltenden Photovoltaikpflicht. Auf Anfrage unserer Abgeordneten Dr. Anke Frieling nennt der Senat erstmals Zahlen: rund 55 Euro je Quadratmeter für die Herstellung und knapp 3 Euro je Quadratmeter und Jahr für die Pflege. Für Mieterinnen und Mieter will er die Mehrbelastung auf wenige Cent im Monat beziffern, rechnet dabei aber nur die laufenden Kosten ein. Zugleich sind die Regeln für Nachweise, Zuständigkeiten und Ausnahmen noch gar nicht erlassen, und zu den Kosten statischer Verstärkungen bei Bestandsdächern sowie zur Zahl der betroffenen Gebäude gibt es keine Angaben. Für Eigentümer, Vermieter und Bauherren in unseren Reihen heißt das: früh informieren und planen, denn die Pflicht kommt, bevor die Details feststehen.
Auf Anfrage unserer Abgeordneten Dr. Anke Frieling hat der Senat (Drs. 23/5675) erklärt, was die neue Dachpflicht kostet und wen sie trifft. Die Antworten zeigen: Die Pflicht kommt, die Spielregeln stehen aber noch nicht fest.
Das gilt ab 1. Januar 2027
- Neubauten und wesentliche Dachumbauten auf Flachdächern und Dächern bis zehn Grad Neigung brauchen eine Begrünung auf mindestens 70 Prozent der Dachfläche, in Kombination mit der bereits geltenden Photovoltaikpflicht.
- Ein wesentlicher Umbau liegt vor, wenn mehr als die Hälfte der wasserführenden Schicht erneuert wird, zum Beispiel bei einer Dachsanierung.
- Ausgenommen sind Dächer unter 100 Quadratmetern sowie Fälle, in denen die Pflicht technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar oder eine unbillige Härte ist.
Was es kostet (Schätzungen nach Angaben des Senats)
- Herstellung: rund 55 Euro je Quadratmeter Gründachfläche, zusätzlich zur Dachabdichtung.
- Pflege: rund 2,90 Euro je Quadratmeter und Jahr, abzüglich Einsparungen etwa bei der Niederschlagsgebühr.
- Mieter: Der Senat rechnet mit etwa 0,66 Euro im Monat für eine 70-Quadratmeter-Wohnung. Dabei berücksichtigt er nur die laufenden Kosten. Wie die Herstellungskosten die Miete beeinflussen, bleibt offen.
Was noch fehlt
- Die Rechtsverordnung mit Nachweisen, Zuständigkeiten und Ausnahmen soll erst Anfang 2027 kommen, also nach Beginn der Pflicht.
- Ein eigenes Befreiungsverfahren ist nicht vorgesehen. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss das im Einzelfall begründen.
- Zu den Kosten statischer Verstärkungen bei Bestandsdächern nennt der Senat keine Zahl.
- Der Senat kann nicht abschätzen, wie viele Gebäude betroffen sind.
- Die Förderung für freiwillige Gründächer endet, weil die Maßnahme nun Pflicht ist. Fassadenbegrünung wird weiter gefördert.
Folgen der Solargründach-Pflicht ab 01.01.2027
- Eigentümer und Vermieter: Wer in den nächsten Jahren sein Flachdach saniert, löst die Pflicht aus.
- Bauherren und Genossenschaften: Die Pflicht verteuert den Bau in einer Zeit, in der der Senat mit dem Hamburg-Standard die Baukosten senken will.
- Mieterinnen und Mieter: Betriebskosten und Modernisierungsumlagen können steigen, auch wenn der Senat von geringen Beträgen ausgeht.
Auch diese Maßnahme führt zu weiteren Verteuerungen im Wohnungsbau und der Wohngebäudesanierung und wird die Bautätigkeit weiter ausbremsen. Weniger Wohnungsbau und steigende Mieten sind die zwangsläufige Folge.
Die Antwort des Senats finden Sie in der Bürgerschaftsdatenbank unter Drs. 23/5675
