Tatsächlich gehen die Anfänge der Staatsverträge mit den islamischen und alevitischen Religionsgemeinschaften auf Initiative des CDU-geführten Senats von Ole von Beust zurück, initiiert vor dem Hintergrund von gegenseitigem Respekt und dem ernsthaften Willen zur Zusammenarbeit – und mit einem gegenseitigen Vertrauensvorschuss begonnen. Mit diesem Vertrag regelt Hamburg seit zehn Jahren seine Beziehung zu den muslimischen Glaubensgemeinschaften, etwa auf den Feldern des schulischen Religionsunterrichts, der universitären Ausbildung oder hinsichtlich der Unterstützung beim Erwerb von Sendezeiten bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Über die Jahre hat sich gezeigt, dass der Vertrauensvorschuss nicht immer gerechtfertigt war. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion setzt sich daher schon Jahren für eine Schließung des IZH ein. Darüber hinaus fordert sie in einem aktuellen Zusatzantrag die Aussetzung der Verträge, die Evaluation der Verträge durch eine unabhängige Wissenschaftskommission bei Fortsetzung des Austauschs mit den Religionsgemeinschaften an einem Runden Tisch. Ein einfaches „Weiter so“ ist für die CDU keine Option: die Rahmenbedingungen haben sich seit 2012 sehr verändert, die Türkei hat unter Erdogan eine völlig andere Entwicklung als damals erkennbar genommen, die Erfahrungen mit den Verträgen hier in Hamburg waren keineswegs nur positiv.

Eine fundierte Neubewertung der Verträge und des Erreichten ist dringend notwendig. Leider hat die rot-grüne Mehrheit am 10.07.2024 beschlossen, die Verträge mit geringfügigen Änderungen fortzuführen.