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Die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Kaja Steffens (Drs. 23/5591) zeigt: Bei der Beurkundung von Sterbefällen bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Hamburger Bezirken. Zwar liegt die vom Senat ermittelte durchschnittliche Bearbeitungsdauer hamburgweit bei 5,84 Arbeitstagen und damit unter der angestrebten Zielmarke von zehn Arbeitstagen. Doch in einzelnen Bezirken dauern die Verfahren deutlich länger. Wie häufig die Zehn-Tage-Marke überschritten wird, kann der Senat nicht beziffern. „Wenn ein Mensch stirbt, befinden sich Angehörige in einer besonders belastenden Situation. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Verwaltung zügig und zuverlässig arbeitet. Dass die Bearbeitungszeiten zwischen den Hamburger Bezirken teilweise so deutlich auseinanderliegen, muss für den Senat Anlass sein, genauer hinzuschauen“, erklärt Dr. Kaja Steffens, bezirkspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Besonders deutlich werden die Unterschiede im September 2026: Während die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Wandsbek bei 3,1 und in Hamburg-Mitte bei 3,5 Arbeitstagen lag, waren es in Harburg 7,5 und in Hamburg-Nord sogar 11,1 Arbeitstage. Damit wurde in Hamburg-Nord selbst im Monatsdurchschnitt die angestrebte Zehn-Tage-Marke überschritten. Im Januar 2026 lag der Durchschnitt in Harburg sogar bei 19,0 und in Hamburg-Nord bei 16,4 Arbeitstagen. Auch die in Stichproben ermittelten Höchstwerte fallen auf: In Harburg wurden im August 2026 bis zu 79 Arbeitstage, in Bergedorf im März bis zu 68 Arbeitstage und in Hamburg-Nord im September bis zu 51 Arbeitstage festgestellt. Dabei handelt es sich um einzelne, besonders lange Verfahren und nicht um typische Bearbeitungszeiten. Maßgeblich ist jeweils der Zeitraum ab dem vollständigen Vorliegen der für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen. „Es ist erfreulich, dass der hamburgweite Durchschnitt unter zehn Arbeitstagen liegt. Dieser Wert darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in einzelnen Bezirken weiterhin erhebliche Verzögerungen gibt. Unterschiedliche Fallzahlen und besonders komplexe Verfahren können dabei eine Rolle spielen. Umso wichtiger ist es, die Ursachen zu kennen und dort gezielt zu unterstützen, wo Probleme auftreten“, so Steffens.

Besonders kritisch ist die weiterhin unzureichende Datengrundlage. Der Senat kann nicht angeben, wie viele beurkundungsreife Sterbefälle tatsächlich länger als zehn Arbeitstage benötigen. Die Bearbeitungszeiten werden weiterhin anhand manueller Stichproben ermittelt. Obwohl das Modernisierungsprogramm NEMO ST nach Angaben des Senats abgeschlossen ist, befinden sich zusätzliche Datenfelder für eine verbesserte digitale Auswertung noch in der technischen Umsetzung und Erprobung.

Auch die angekündigte digitale Sterbefallanzeige lässt weiter auf sich warten. Der entsprechende Onlinedienst wurde aus technischen und sicherheitsbezogenen Gründen zurückgestellt. Einen verbindlichen Einführungstermin nennt der Senat nicht. „Der Senat hat sich selbst das Ziel gesetzt, beurkundungsreife Sterbefälle innerhalb von zehn Arbeitstagen zu bearbeiten. Gleichzeitig kann er bis heute nicht sagen, wie häufig dieses Ziel verfehlt wird. Wer Verwaltungsabläufe wirksam verbessern will, muss solche Abweichungen systematisch erfassen können. Dass dies trotz abgeschlossenen Modernisierungsprogramms noch immer nicht möglich ist, ist enttäuschend“, kritisiert Steffens.

Hinzu kommen Herausforderungen bei der Personalausstattung. Der Senat berichtet von Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung freiwerdender Stellen und von der zeitaufwendigen Einarbeitung neuer Standesbeamtinnen und Standesbeamter. Gerade deshalb braucht es eine bedarfsgerechte Personalplanung und verlässliche Daten, um Engpässe frühzeitig zu erkennen und die Bezirke gezielt zu unterstützen.

Steffens fordert den Senat auf, die digitale Erfassung der Bearbeitungszeiten zügig umzusetzen, einen realistischen Zeitplan für die digitale Sterbefallanzeige vorzulegen und gemeinsam mit den Bezirken die Ursachen längerer Verfahren zu untersuchen. „Entscheidend ist nicht allein, dass der Durchschnitt stimmt. Entscheidend ist, dass die Beurkundung eines Sterbefalls in jedem Hamburger Bezirk verlässlich funktioniert. Dafür braucht es Transparenz, praxistaugliche digitale Verfahren und eine Unterstützung, die sich am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientiert“, so Steffens abschließend.