Ein Blick auf die Zeugniskonferenzen

Die Sommerferien rücken näher – für viele Schülerinnen und Schüler eine ersehnte Auszeit. Doch auch die Wochen vor dem Ferienbeginn sind für den schulischen Lernerfolg wichtig. Denn: Zeit ist kostbar – vor allem in der Schule.

Umso wichtiger ist es, die vorhandene Unterrichtszeit möglichst effektiv zu nutzen: Auf Betreiben der Hamburger Elternkammer wurde daher bereits im Jahr 2020 eine wichtige schulorganisatorische Maßnahme eingeführt: Seither dürfen die Zeugniskonferenzen frühestens zwei Wochen vor dem offiziellen Schuljahresende angesetzt werden. Hintergrund ist die häufig zu beobachtende Praxis, dass nach den Konferenzen kein regulärer Unterricht mehr stattfindet – und damit wertvolle Lernzeit verloren geht.

Lediglich die Jahrgänge 6 und 10 sind aus schulorganisatorischen Gründen von dieser Regelung ausgenommen.

Da zuletzt vereinzelt Eltern den Eindruck gewonnen hatten, dass Zeugniskonferenzen teilweise doch früher angesetzt würden, hat Antje Müller-Möller beim Senat nachgefragt: Die Regelung gilt weiterhin unverändert. Keine Zeugniskonferenz darf regulär früher als 14 Tage vor dem Ferienbeginn stattfinden – mit Ausnahme der genannten Jahrgänge.

Ein guter Anlass, auch in der eigenen Schule nachzufragen, wie es gehandhabt wird – damit die Schülerinnen und Schüler die Zeit bis zum letzten Schultag bestmöglich für das Lernen nutzen können.