Hinter jeder Stunde Schulbegleitung steht ein Kind. Und hinter jedem Kind steht eine Familie, die oft schon einen langen Weg hinter sich hat: Diagnosen, Gutachten, Anträge, Gespräche mit Schule und Behörden. Für viele Eltern ist der Weg zur passenden Unterstützung ein kaum durchschaubarer Bürokratiedschungel – zusätzlich zu einem Alltag, der ohnehin viel Kraft verlangt.

Schulbegleitung ist keine beliebige Zusatzleistung. Wenn ein Kind wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung braucht, um gleichberechtigt an Bildung teilzuhaben, kann ein individueller Rechtsanspruch bestehen – insbesondere als Leistung zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX oder bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII. Es geht also nicht um Komfort, sondern darum, dass Kinder tatsächlich zur Schule gehen, mitlernen und dazugehören können.

Praktisch ermöglicht Schulbegleitung oft erst den Schulbesuch im Alltag. Sie hilft Kindern beim Ankommen im Klassenraum, beim Strukturieren von Arbeitsaufträgen, bei Übergängen zwischen Unterricht, Pause und Fachraum, bei Kommunikation, Orientierung, Selbstorganisation, Reizüberflutung oder Konflikten. Sie kann Krisen vermeiden, soziale Einbindung fördern und dafür sorgen, dass ein Kind überhaupt im Unterricht bleiben kann. Schulbegleitung ersetzt keine Lehrkraft und keinen inklusiven Unterricht. Aber für viele Kinder ist sie derzeit die Voraussetzung dafür, dass Schule gelingt.

Umso problematischer ist das Vorgehen des rot-grünen Senats. Mit einer Regelung vom 10. Juni 2026 hat die Schulbehörde die Bewilligungspraxis grundlegend verändert. Betroffene Eltern berichten von erheblichen Kürzungen. Von einer Sonderschule ist zu hören, dass von 1.200 beantragten Stunden nur 400 bewilligt wurden. Zugleich wächst die Sorge vor einem Qualitätsverlust, wenn pädagogische Fachkräfte seltener eingesetzt und weniger erfahrene Kräfte stärker herangezogen werden.

Besonders unverständlich ist: Der Senat hatte selbst im November 2024 eine Expertenkommission eingesetzt. Sie sollte die bekannten Probleme der Schulbegleitung aufarbeiten und Vorschläge für eine Weiterentwicklung vorlegen. Öffentliche Ergebnisse liegen bislang nicht vor. Trotzdem schafft die Schulbehörde nun Fakten – noch bevor diese Arbeit abgeschlossen ist.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert deshalb: Die Änderungen müssen ausgesetzt werden, bis die Ergebnisse der Expertenkommission vorliegen. Die Bewilligung muss sich weiter am tatsächlichen Bedarf des Kindes orientieren. Eltern, Schulen und Träger brauchen Planungssicherheit. Die Regelung vom 10. Juni muss zurückgenommen werden.

Klar ist aber auch: Das bestehende System ist nicht ideal. Schulbegleitung hilft einem einzelnen Kind, in einer Schule zurechtzukommen, die selbst häufig noch nicht ausreichend inklusiv organisiert ist. Sie kann den Schulbesuch ermöglichen, darf aber nicht zur Dauerlösung für strukturelle Defizite des Schulsystems werden.

Hamburg braucht deshalb keine pauschalen Kürzungen, sondern eine bessere Steuerung. Kinder mit schwerem individuellem Unterstützungsbedarf brauchen weiterhin individuelle Schulbegleitung – häufig auch durch qualifizierte Fachkräfte. Bei einfacheren Unterstützungsbedarfen können gut angeleitete Assistenzkräfte ausreichen. Wenn mehrere Kinder in einer Klasse oder Schule ähnliche Unterstützung brauchen, können Poollösungen oder Klassenassistenzen sinnvoller sein als mehrere parallele Einzelfallhilfen.

Gerade Klassenassistenzen wären ein wichtiger Baustein: zusätzliche Kräfte, die fest in Klassen oder Jahrgangsteams eingebunden sind und alle Kinder bedarfsgerecht unterstützen. Davon profitieren Kinder mit Behinderungen genauso wie Kinder, die zeitweise Struktur, Orientierung, sprachliche Unterstützung oder Hilfe im sozialen Miteinander brauchen. Solche Strukturen ersetzen nicht jede individuelle Schulbegleitung, können aber verhindern, dass jedes Problem erst über Diagnose, Antrag und Einzelfallbewilligung gelöst werden muss.

Dazu braucht es verbindliche Mindeststandards: Basisschulungen für alle Assistenzkräfte, klare Rollenbeschreibungen, gute Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Fachkräfte dort, wo Fälle fachlich komplex sind. Zugleich müssen die Verfahren einfacher werden. Eltern dürfen nicht monatelang an Bürokratie scheitern, wenn ihr Kind Unterstützung braucht.

Der Senat setzt an der falschen Stelle an. Hamburg braucht eine Reform mit Augenmaß: individuelle Schulbegleitung dort, wo sie notwendig ist; Klassenassistenzen und Poollösungen dort, wo sie besser passen; verbindliche Qualifikationsstandards; einfachere Verfahren; und eine Schule, die ihre Verantwortung für inklusiven Unterricht stärker wahrnimmt.

Bis bessere Strukturen stehen, gilt: Kein Abbau bestehender Hilfen zulasten der Kinder. Wer jetzt kürzt, bevor tragfähige Alternativen geschaffen sind, spart nicht an Bürokratie – sondern an Kindern, die Unterstützung brauchen, um in der Schule wirklich ankommen zu können.