

Mit der Novellierung soll das Hamburgische Klimaschutzgesetz vom Februar 2020 verschärft werden. Die Ziele des Gesetzes wurden nicht erreicht, die im „Gesetz zur Stärkung des Klimaschutzes und des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Hamburg (Klimaschutzstärkungsgesetz)“ wurden nun noch ehrgeiziger formuliert: Netto-CO2-Neutralität im Jahr 2045, Anpassung des zur Zielerreichung notwendigen Reduktionspfades und ein neues Zwischenziel für die Reduktion der Kohlendioxidemissionen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990.
Das Gesetz beinhaltet eine Reihe kleinteiliger Maßnahmen, wie z. B.
- ab dem nächsten Jahr eine Solargründachpflicht für alle Neubauten,
- ab 2027 auch bei wesentlichen Umbauten des Daches, Vorgaben für den sommerlichen Wärmeschutz, Fotovoltaik-Pflicht auf Stellplatzanlagen etc. (Drucksache 22/12773 verlinken).
Die Umsetzung der Vorschriften wird mit aufwändigen Genehmigungspflichten und einem hohen Kontrollaufwand verbunden sein.
Die CDU-Fraktion sowie zahlreiche Experten hatten zu Regelungen aufgefordert, die mehr Flexibilität bei der Zielerreichung ermöglichen. So gut wie keiner der Vorschläge wurde im Gesetzgebungsprozess aufgegriffen. Alle fordern Bürokratieabbau, mit diesem Gesetz wird sie weiter in beträchtlichem Maße aufgebaut – und das in Zeiten des Fachkräftemangels und zahlreicher unbesetzter Stellen in den Fachbehörden.
Schon jetzt ist abzusehen, dass Hamburg seine Klimaziele auch mit dieser Novelle nicht erreichen wird.