
In der Bürgerschaftssitzung am 24. September 2025 (Sitzung 23/11) stand unter Tagesordnungspunkt 18 der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und des Entschädigungsleistungsgesetzes (Drucksache 23/1318) zur Debatte. Mit diesem Gesetz will der Senat sich das Recht sichern, nach neun Monaten ohne Neuwahl eine Bezirksamtsleitung eigenständig zu bestellen, wenn die zuständige Bezirksversammlung keinen Vorschlag beschließt.
Die CDU-Fraktion hatte den Punkt für eine Kurzdebatte angemeldet. In der Plenarsitzung sprach die bezirkspolitische Sprecherin Dr. Kaja Steffens für die CDU und nahm in ihrer Rede klar Stellung gegen die Pläne des Senats:
„Dieses Vorhaben entwertet das Wahlrecht der Bezirksversammlungen. Hamburg kennt längst wirksame Mittel, um Bezirksämter handlungsfähig zu halten – für ein Blanko-Mandat des Senats gibt es keine Rechtfertigung. Weder im SPD- noch im Grünen-Wahlprogramm war von einem solchen Eingriff die Rede. Diese Regelung taucht erst nach der Wahl im Koalitionsvertrag auf – dafür gibt es keinen Wählerauftrag.“
Die CDU lehnt deshalb jede Lösung ab, die die Entscheidungskompetenz der gewählten Bezirksversammlungen schwächt.
Nach der Debatte wurde der Gesetzentwurf an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überwiesen, wo die weiteren Beratungen erfolgen.